Ruheordnung

Der Naturbestattungsanlage Regenbogen

Altkatholische Kirchengemeinde Krems – St. Pölten Ruheordnung der Naturbestattungsanlage Regenbogen


Die Naturbestattungsflächen sind friedliche Orte der letzten Ruhe und des Gedenkens. Entsprechend pietätvoll soll auch das Verhalten der BesucherInnen sein. Die Bestattungsflächen stehen jedem Menschen zur Verfügung, auch frei von Religion und ungebunden des Wohnortes. Um ein respektvolles Andenken sicher zu stellen, legt die Altkatholische Kirchengemeinde Krems – St. Pölten folgende Ruheordnung für die Nutzung der Naturbestattungsanlage Regenbogen fest.

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Die Naturbestattungsflächen werden allein von der Altkatholischen Kirchengemeinde Krems – St. Pölten verwaltet. Die Pflege und der Betrieb werden im Einklang mit der Natur umgesetzt.

§ 2 Die Asche der Verstorbenen darf ausschließlich in biologisch abbaubaren Urnen oder Aschenkapseln beigesetzt werden. Dafür kann auf der Fläche der Naturbestattungsanlage ein Ort ausgewählt werden.
Für das namentliche Gedächtnis des Verstorbenen steht ein eigener Gedenkplatz zur Verfügung, dort werden auf Wunsch der Name des Verstorbenen auf einer Gedenktafel festgehalten. Die Umsetzung erfolgt durch die Altkatholische Kirchengemeinde Krems – St. Pölten. Kosten für die Grabpflege oder für ein Grabdenkmal fallen nicht an. Da es sich um eine Wiese und einen Wald handelt, ist dem Ort Rechnung zu tragen. Auf den Naturbestattungsflächen hat daher das Ablegen jeglicher Art von Grabschmuck, insbesondere von Kränzen, Kerzen und sonstigen Andenken zu unterbleiben. Offenes Feuer ist nicht gestattet. Der Gedenkplatz, sowie die gesamte Naturbestattungsanlage Regenbogen können tagsüber besucht werden. Es besteht kein Räumungsdienst und kein Winterdienst! Die Zufahrt zu den Parkplätzen der Naturbestattungsanlage Regenbogen ist auch im Winter auf dem öffentlichen Gemeindeweg möglich.

§3 Beisetzungen im Winter werden je nach Wetterlage freigegeben. Bei Bodenfrost, bei Sturm und bei Schneedruck bleibt es der Altkatholischen Kirchengemeinde Krems – St. Pölten vorbehalten, eine Urnenbeisetzung wegen ungünstiger Witterungsverhältnisse zu verschieben.

§4
Abs.1 Die Zufahrt ist über den öffentlichen Gemeindeweg bis zum Parkplatz der Naturbestattungsanlage Regenbogen möglich.
Abs.2 Beim Eingang der Naturbestattungsanlage Regenbogen stehen für 10 Personenkraftfahrzeuge kostenlos Parkplätze zur Verfügung.
Abs.3 Im Falle von Beisetzungen kann die Parkplatzkapazität kurzfristig auf bis zu 20 Personenkraftwagen erhöht werden.
Abs.4 Im Winter erfolgt die Schneeräumung für den Weg, der zur Naturbestattungsanlage Regenbogen führt über die Gemeinde. Sollte die Schneeräumung nicht von der Gemeinde durchgeführt werden, wird diese vom Verpächter vorgenommen.
Abs.5 Die Beisetzungsplätze und der Gedenkplatz sind über gekennzeichnete Naturpfade erreichbar. Da es sich um eine Wiese und einen Wald im Sinne des Forstgesetzes handelt, erfolgt das Betreten auf eigene Gefahr. Es liegt immer im Ermessen der Altkatholischen Kirchengemeinde Krems – St. Pölten, wegen Durchführung von Waldarbeiten, oder anderen Gefahren eine temporäre Sperre zu verhängen. Es erfolgt in der Naturbestattungsanlage Regenbogen keine Schneeräumung und auch sonst kein Winterdienst!

§5 Die Naturbestattungsanlage darf nur bei Tageslicht aufgesucht werden. Während einer Trauerfeier ist auf diese Rücksicht zu nehmen. Das Mitnehmen von Haustieren ist gestattet. Für Hunde gilt Leinenpflicht!

II. Angemessenes Verhalten in den Naturbestattungsflächen

§6 Innerhalb der Naturbestattungsflächen ist untersagt:
  1. Auslegen von Grabschmuck, insbesondere von Kränzen, Kerzen und sonstigen Andenken
  2. Verunreinigen oder Beschädigen der Natur
  3. Erzeugung ungebührlichen Lärms
  4. Sport, Mountainbiken bzw. Radfahren und Nutzung anderer Sportgeräte
  5. Verteilen von Drucksorten, Feilbieten von Waren oder das Anbieten gewerblicher Dienste
  6. das Verrichten der Notdurft und öffentlich anstößiges Verhalten

III. Benützungsrecht

§7 Der Kunde/ die Kundin sucht sich eine Urnengrabstelle aus, dabei wird er/sie von einer Person, die von der Altkatholischen Kirchengemeinde Krems – St. Pölten beauftragt ist, begleitet. Diese wird mit einer GPS-Datenbank gekennzeichnet und im Grabstellenverzeichnis aufgenommen. Der Kunde / die Kundin kann auch mehrere Grabstellen nebeneinander (als Familiengrab) erwerben. Jede Urne erhält eine Fläche von 80cm x 80cm und wird in einer Tiefe von 80 cm beigesetzt.

§8 Der Kunde / die Kundin erwirbt mit dem Kauf der Urnengrabstelle ein Benützungsrecht (Recht eine verrottbare Urne beizusetzen) auf 30 Jahre beginnend mit der Beisetzung der Urne oder der Aschenkapsel. Wird die Grabstelle zunächst nur reserviert und erfolgt die Beisetzung nicht binnen eines Jahres, beginnt die Benutzungsfrist ein Jahr nach Erwerb des Benützungsrechtes zu laufen. In dieser Zeit gibt es keinerlei andere Verwendung der Urnengrabstelle. Die genaue Lage des Beisetzungsplatzes ist einem Lageplan zu entnehmen. Dieser liegt in der Altkatholischen Kirchengemeinde Krems – St. Pölten auf. Auch online ist ein entsprechendes Verzeichnis über die bestatteten Urnen abrufbar. Die Öffnung und Schließung der Grabstelle wird vom Verpächter durchgeführt.

§9 Die Landschaftspflege wird vom Verpächter durchgeführt. Dabei wird die Wiese zweimal im Jahr gemäht und werden die Naturpfade instandgehalten, sowie der Wald nach forstwirtschaftlichen Vorgaben gepflegt.

§10 Wurde einer vom Kunden / Kundin ausgewählter Naturbestattungsplatz auf Grund höherer Gewalt vernichtet, (entweder durch Blitzschlag, Bodenerosion oder Sturm, o.Ä.), so hat die Altkatholische Kirchengemeinde Krems – St. Pölten für einen adäquaten Ersatz zu sorgen, ohne dass dem Kunden / der Kundin weitere Kosten anfallen. Wird dieser Platz vom Berechtigten nicht akzeptiert, kann er vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur in Fällen, in denen noch keine Beisetzung der Urne erfolgt ist.

§11 Es handelt sich ausschließlich um verrottbare Urnen und Aschenkapseln, daher ist eine Enterdigung ausgeschlossen.

§ 12 In Ausnahmefällen ist bei besonderen Schicksalsschlägen nach Rücksprache mit der Altkatholischen Kirchengemeinde Krems – St. Pölten eine situationsbezogene Lösung anzustreben.

§13 Das Benützungsrecht erlischt nach Zeitablauf, durch vorzeitige Vertragsauflösung oder durch Auflassung der Naturbestattungsfläche. Wenn das Benützungsrecht beendet ist, darf die Fläche an neue Benützungsberechtigte vergeben werden.

§14 Die Naturbestattungsanlage Regenbogen ist ganzjährig geöffnet, aber ein Besuch sollte nur bei Tageslicht erfolgen. Die Naturbestattungsanlage Regenbogen kann auch im Winter besucht werden, aber für Besucher gilt, dies in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr zu tun. Es erfolgt keine Schneeräumung und kein Winterdienst. Verabschiedungsfeiern und Beisetzungen sind auch im Winter möglich, wenn es die Boden- und Wetterverhältnisse zulassen. Es obliegt jedoch der Altkatholischen Kirchengemeinde Krems – St. Pölten Termine abzusagen, bzw. zu verschieben. Einmal im Monat wird zu einer informativen Führung in der Naturbestattungsanlage Regenbogen eingeladen. Es können auch individuelle Termine vereinbart werden.

§ 15 Die Altkatholische Kirchengemeinde Krems – St. Pölten übernimmt keine Haftung für Personenschäden. Die Altkatholische Kirchengemeinde Krems – St. Pölten ist immer schad- und klaglos zu halten. Jeder Besucher der Naturbestattungsanlage Regenbogen wird auf die Verhaltensregeln hingewiesen und handelt zu jeder Zeit in Eigenverantwortung.

IV. Schlussbestimmungen

§16 Diese Ruheordnung kann von der Altkatholischen Kirchengemeinde Krems – St. Pölten abgeändert oder ergänzt werden. Diese Ruheordnung ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen. Die jeweils gültige Fassung wird auf der Homepage der Naturbestattungsanlage veröffentlicht. Sie ist auf der gesamten Naturbestattungsfläche gültig und somit zu beachten. Um im Interesse der Verstorbenen zu handeln und die Würde des Ortes zu respektieren, sind die Naturbestattungsflächen absolut sauber zu halten.

Für die Ruheordnung der Naturbestattungsanlage Regenbogen zeichnet der Pfarrer / die Pfarrerin und der Vorsitzende / die Vorsitzende der Kirchengemeinde Krems / St. Pölten